|
Mammachirurgie
Nicht jede Veränderung an der weiblichen Brust muss operativ entfernt werden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen gut- und bösartigen Erkrankungen. Sollte im Rahmen einer Ultraschalluntersuchung der Brust oder nach einer Mammografie (Röntgenuntersuchung) der Verdacht auf das Vorliegen eines bösartigen Herdes geäußert werden, kann unter lokaler Betäubung zur feingeweblichen (sog. histologischen) Abklärung eine Probe unter Röntgenkontrolle entnommen werden. Die operative Behandlung bösartiger Veränderungen erfolgt nach internationalen Richtlinien (inkl. Wächterlymphknoten-Biopsie, sog. Sentinel-Node Biopsie, Gefrierschnittuntersuchung intraoperativ durch den Pathologen) und unter Berücksichtigung des kosmetischen Ergebnisses.
|