Alles Gute zum Muttertag! Der Mutter-Kind-Pass auf einen Blick!
Der Mutter-Kind-Pass stellt einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge von Mutter & Kind – sowohl für Schwangere, als auch für Kleinkinder – dar. Diese vorsorglichen Untersuchungen starten bei Beginn der Schwangerschaft und enden mit dem 5. Lebensjahr des Kindes. Bei der Einführung im Jahre 1974 galt es als Hauptziel die Säuglings- und Müttersterblichkeit erheblich zu senken. Dieses Vorhaben wurde erfolgreich umgesetzt. Im Laufe der Zeit wurden Untersuchungen hinzugefügt und optimiert – ein Hauptaugenmerkt gilt heutzutage auch der Früherkennung vieler Krankheiten, Entwicklungsstörungen und Gesundheitsrisiken.
Neben den 5 Untersuchungen während der Schwangerschaft (Gynäkologie & Internist/Allgemeinmediziner) gibt es auch die Möglichkeit ein kostenloses Hebammengespräch in Anspruch zu nehmen.
Die absolvierten Untersuchungen im vorgegeben Zeitraum sind auch Grundlage dafür, um das Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt des Kindes zu erhalten. Die ersten 10 Untersuchungen (5 während der Schwangerschaft/5 nach der Schwangerschaft) müssen in regelmäßigen Abständen bei der zuständigen Krankenkasse nachgewiesen werden. Achten Sie bitte darauf die Fristen einzuhalten!
Sie erhalten den Mutter-Kind-Pass bei ihrem Gynäkologen/ihrer Gynäkologin im Zuge der ersten Schwangerschaftsuntersuchung. Haben Mütter keine gesetzliche Krankenversicherung, gibt es die Möglichkeit durch einen ausgestellten Anspruchsbeleg der zuständigen Krankenkasse (abhängig des Wohngebietes) dennoch einen Mutter-Kind-Pass zu erhalten.
Nach der Geburt des Kindes ist die erste Anlaufstelle für alle weiteren Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der Kinderarzt/die Kinderärztin. Es sind ebenso orthopädische, augenärztliche und hno-spezifische Untersuchungen vorgesehen.