Infos zur Erstellung der Covid-19-Risiko-Atteste
Seit 11. Mai 2020 ist es möglich, Atteste für Patient*innen auszustellen, die der COVID-19-Risikogruppe angehören. Einige haben ein Schreiben der Krankenkasse erhalten – diese führt aufgrund diverser Medikamentendaten eine Vorauswahl durch (die Benachrichtigungen werden vermutlich nicht vor dem 11.05.20 einlangen). Es ist jedoch auch möglich, ohne diese Bestätigung ein Attest zu erhalten. Grundlage für die Beurteilung ist die Empfehlung des Gesundheitsministeriums, das genau anführt welche Personen aufgrund der höchstwahrscheinlich schweren Krankheitsverläufe im Falle einer Covid-19-Erkrankung zur Risikogruppe zählen. Diese Empfehlung wurde aufgrund einer erneuten Verordnung in den nächsten Tage als rechtsverbindlich eingestuft.
Alle Atteste, die bereits vor dem 11. Mai 2020 ausgestellt wurden sind nicht gültig.
Das Attest kann nach der Ausstellung dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Dieser entscheidet dann, ob Homeoffice möglich ist oder der Patient/die Patientin dienstfrei gestellt werden kann. Wichtig: das Attest enthält keine Diagnose (Datenschutz, Arztgeheimnis!).
Bitte vereinbaren Sie zur Attest-Ausstellung einen persönlichen Termin bei unseren Allgemeinmedizinerinnen Dr. Bärbl Hübl oder Dr. Waltraud Plöchl.
Diese Leistung ist für die Patient*innen der ÖGK und BVAEB kostenlos! Patient*innen der KFA erhalten eine Honorarnote (€50) und erhalten die Kosten zu 100% rückerstattet.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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