Kostenrückerstattung
Wenn von Ihnen gewünscht übernehmen wir alle mit der Kostenrückerstattung verbundenen Formalitäten.
Die Kostenrückerstattung ist unterschiedlich und beträgt im Regelfall 80% dessen, was ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die Behandlung erhalten hätte.
Wir bemühen uns, durch eine transparente Kostenaufstellung die Rückerstattung der Wahlarztkosten bei Ihrer Pflichtversicherung zu erleichtern.
Die Kosten der Behandlung müssen vorerst Sie selbst tragen.
Zur Einreichung bei der zuständigen Krankenkasse benötigen wir die Nummer des Kontos, auf das der zurückerstattete Geldbetrag überwiesen werden soll.
Die Einreichung erfolgt von unserer Seite Anfang des Folgemonats. Bis zur Refundierung dauert es dann ca. 5-12 Wochen.
Mehr Informationen zur Kostenrückerstattung finden Sie hier.
Über das Portal „meine SV“ ist es möglich über die Handysignatur oder Bürgerkarte die Honorarnoten selbst online einzureichen. Mehr Infos finden Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse. (z.B. WGKK)