Kostenrückerstattung

Wenn von Ihnen gewünscht übernehmen wir alle mit der Kostenrückerstattung verbundenen Formalitäten.

Die Kostenrückerstattung ist unterschiedlich und beträgt im Regelfall 80% dessen, was ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die Behandlung erhalten hätte.
Wir bemühen uns, durch eine transparente Kostenaufstellung die Rückerstattung der Wahlarztkosten bei Ihrer Pflichtversicherung zu erleichtern.
Die Kosten der Behandlung müssen vorerst Sie selbst tragen.
Zur Einreichung bei der zuständigen Krankenkasse benötigen wir die Nummer des Kontos, auf das der zurückerstattete Geldbetrag überwiesen werden soll.
Die Einreichung erfolgt von unserer Seite Anfang des Folgemonats. Bis zur Refundierung dauert es dann ca. 5-12 Wochen.

Mehr Informationen zur Kostenrückerstattung finden Sie hier.

Über das Portal „meine SV“ ist es möglich über die Handysignatur oder Bürgerkarte die Honorarnoten selbst online einzureichen. Mehr Infos finden Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse. (z.B. WGKK)

Privatpatient:

Auch bei bestehender Schwangerschaft besteht die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen, die alle Kosten für Untersuchungen und Kontrollen beim Wahlarzt übernimmt  – OHNE Wartezeit, OHNE Mehrkosten. Wenden Sie sich vertrauensvoll an das Team von PRIVATpatient.at unter der  Tel.Nr. (01) 961 91 73 oder informieren Sie sich online unter www.privatpatient.at. Sie erhalten bereits am nächsten Werktag ein individuelles, auf Ihre ganz speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

 


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