Psychotherapie, Beratung, Supervision & Coaching

Zur Gesundheit gehört sowohl körperliches als auch seelisches Wohlbefinden. Daher ist Psychotherapie ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung.

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren deren Ziel es ist Heilungsprozesse bei psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Erkrankungen in Gang zu setzen, Besserungen von seelischen Leidenszuständen zu erwirken, sowie Beseitigung von Krankheitssymptomen zu erreichen.

Die Neuorganisation des Denkens, Erlebens und Verhaltens des Patienten wird mittels therapeutischen Kontaktes, Begegnung und Beziehung unter Bearbeitung aktueller Lebessprobleme, Netzwerksituationen sowie unbewusster Konflikte erreicht.

Die Arbeitsweise der Psychotherapie ist gekennzeichnet durch das psychotherapeutische Gespräch je nach Methode unter Einbeziehung anderer Techniken und Medien.

Wer in Psychotherapie geht übernimmt Verantwortung für die eigene Gesundheit.

Wann kann Psychotherapie helfen?

Ob für Sie eine Psychotherapie in Frage kommt, hängt in erster Linie von Ihrer grundsätzliche Bereitschaft ab, sich darauf einzulassen und sich mit eigenen Gefühlen und Erleben auseinanderzusetzen.

Häufige Probleme, bei denen eine Psychotherapie helfen kann sind:

  • Ängste
  • Depressionen
  • Psychosomatische Erkrankungen (z.B. Magengeschwür, Zwölffingerdarmgeschwür, Migräne, Magersucht, Fettsucht, …)
  • Funktionelle Störungen für die keine körperliche Ursache gefunden werden kann (Kopfschmerz, Bauchschmerz, sexuelle Probleme, Atemnot, …)
  • Partnerprobleme und Probleme in der Familie (Erziehungsprobleme, Schulprobleme)
  • Süchte
  • Zwangsgedanken
  • Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung

Wenn Sie sich entschlossen haben diesen Schritt zu wagen, können Sie gerne einen Termin zum Erstgespräch bei Bernhard Wochesländer oder Dr. Bärbl Hübl vereinbaren, welches wir Ihnen kostenlos anbieten (Dauer 30min). Es dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Die Beziehung zwischen Klient und Psychotherapeut/in ist für den weiteren Behandlungserfolg von großer Bedeutung.

An dieser Stelle möchten wir noch auf die Verschwiegenheitspflicht hinweisen.

Verschwiegenheit: PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).

Dr. Bärbl Hübl

 

 

 

 

Mehr Informationen zu Frau Dr. Bärbl Hübl.

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